12. August 2026

La Palma aktuell

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Tierschutzgesetz: Alleinlassen wird begrenzt

Die seit 2023 geltende spanische Tierschutzgesetzgebung enthält einige Vorschriften, die vielen Tierhaltern bislang kaum bekannt sind. Besonders zwei Regelungen betreffen den Alltag mit Hund oder Katze unmittelbar. So dürfen Hunde und Katzen nicht dauerhaft auf Terrassen, Balkonen, Dachterrassen, in Innenhöfen, Kellern, Abstellräumen oder Fahrzeugen gehalten werden. Wer sein Haustier regelmäßig auf diese Weise unterbringt, riskiert ein Bußgeld. Je nach Schwere des Verstoßes sieht das Gesetz Strafen zwischen 500 und 10.000 Euro vor, in schwerwiegenden Fällen sogar deutlich mehr.

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